News - Detailansicht
10.07.2020

Überbrückungsgeld

Seit heute können bis zum 31. August 2020 Anträge auf Überbrückungsgeld gestellt werden.

Unternehmen mit einem deutlichen Auftragsrückgang im April/Mai 2020 (mindestens 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) können einen Antrag auf die Überbrückungshilfe stellen.

Ergänzend zum Überbrückungsgeld des Bundes hat das Land NRW noch eine zusätzliche Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit maximal 50 Mitarbeitern geschaffen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@kh-essen.de oder rufen Sie uns an: (02 01) 32 00 8-0